Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem gerichtlichen Verfahren unbeachtet bleiben würden.
Die Medianten bestimmen den Verfahrensgegenstand und was in die Mediation eingebracht werden soll.
Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten; die Parteien haben die Kostenfolge selbst und zwar
streitwertunabhängig in der Hand.
Der Konflikt behandelt vor allem inhaltliche Probleme, statt formelle Punkte.
Die Abschlussvereinbarung ist als Konsensentscheidung (einvernehmliche Entscheidung der Parteien) meist tragfähiger
als ein gerichtliches Urteil, bei dem sich meist mindestens eine Seite unrecht behandelt fühlt. Dadurch entfallen
aufwändige Zwangsvollstreckungsverfahren.
Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens.
In der Regel kurze Verfahrensdauer.
Vertraulichkeit, keine Öffentlichkeit
Örtlichkeit an dem die Mediation stattfinden soll ist frei wählbar.
Sie werden individuell betreut und haben stets mich als persönliche Ansprechpartnerin.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Rechtsanwältin
Fachanwältin
für Familienrecht
Mediatorin
Hacher Straße 7
79379 Müllheim
☏ 07631 93 88 166
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