Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind
regelmäßig nicht dazu in der Lage, sich selbst zu unterhalten. Da ein minderjähriges Kind in den allermeisten
Fällen kein eigenes Einkommen hat oder – beispielsweise als Auszubildender – lediglich ein geringes Einkommen
erzielt, besteht ein Unterhaltsbedarf.
Minderjährige Kinder
Regelmäßig erfüllt der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind wohnt, seine Unterhaltsverpflichtung durch
Betreuung, während der andere Elternteil „barunterhaltspflichtig" ist.
Die Höhe des zu leistenden Kindesunterhalts ermittelt sich dabei nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Ist dieses nicht bekannt, dann hat das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind zunächst einen Anspruch gegen
den Unterhaltsberechtigten auf Auskunftserteilung über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Liegen keine begründeten Ausnahmefälle vor, ist jedenfalls der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.
Ansonsten hängt die Höhe des Anspruchs vom Einkommen, vom Alter des Kindes und u.U. der Anzahl
unterhaltsberechtigter Personen ab.
Wird das Kind wechselseitig gleichermaßen von beiden Eltern betreut (sog. Wechselmodell), kann je nach Einkommen
von einem Elternteil oder von beiden neben der Betreuung auch noch Barunterhalt geschuldet sein. Dies muss im
Einzelfall beurteilt werden.
Volljährige Kinder
Für den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gelten andere Voraussetzungen als für den Unterhaltsanspruch
eines minderjährigen Kindes. Ein volljähriges Kind kann grundsätzlich, solange es noch zur Schule geht oder sich
in Berufsausbildung befindet, Unterhalt verlangen.
Im Unterschied zu minderjährigen Kindern, besteht aber generell ein Anspruch auf Barunterhalt, auch wenn das
Kind bei noch einem der Elternteile wohnt.
Die Höhe des Anspruchs wird anteilig nach Einkommen ermittelt. Kindergeld (voll) und Ausbildungsvergütung
(z. Teil) sind anzurechnen.
Sind die Einkommensverhältnisse vollständig bekannt, kann ich oft eine Berechnung bereits in einem ersten
Beratungsgespräch erstellen.
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